Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.srh-pflege.de veröffentlichte Webseite der SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege).
Die SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege) ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege) bietet im Rahmen der Ergotherapie therapeutische Maßnahmen auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an. Zudem bietet SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege/Ergotherapie) auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars, Hotline oder persönliche Terminvereinbarung.
Die SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege) bietet den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind.
Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege und Assistenz werden nur noch im Rahmen bereits bestehender Dienstleistungsverträge erbracht. Neue Verträge werden in diesem Bereich nicht angeboten, da der Unternehmensbereich seine Tätigkeit beendet.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Berufliche Rehabilitation GmbH (Bereich Pflege) hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Ver-ordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
- Bedienbarkeit auch ohne Tastatur
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerin-nen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download des/der PDF-Dokumente
- Videos
- Virtuelle Rundgänge
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden
SRH Berufliche Rehabilitation GmbH
Bereich Pflege
Bonhoefferstr. 1
69123 Heidelberg
Telefon: +49 6221 88-1074
Telefax: +49 6221 88-3334
E-Mail: admin(at)srh-pflege.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.